TT-VM 2020


TT-VM 2020

Vereinsmeisterschaften 2020

25. August 2020 ab 18.00 Uhr wird die Meisterschaft im Doppel ausgespielt.Je nach Anmeldung erfolgt die Aufstellung gemäß der Reihenfolge der Mannschaftsmeldung 2020. Die Doppelpartner werden zugelost.

29. August 2020 ab 14.00 Uhr wird die Meisterschaft im EInzel durchgeführt.Je nach Anmeldung wird jeder gegen jeden oder in zwei Gruppen gespielt.Zulosung erfolgt mit TT-Programm.

G.P. Lehmann, Webmaster15.07.2020

Info TT-Doppel

TT-Info

Land Niedersachsen aktualisiert Corona-Verordnung: Doppel wieder erlaubt!

In der vergangenen Woche hat das Land Niedersachsen seine Verordnung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Corona-Virus noch einmal angepasst und damit auch für weitere Lockerungen im Sport gesorgt. Die neuen Regelungen gelten seit Montag.

Von besonderem Interesse dürfte für unsere Vereine die Freigabe für das Sportausüben mit körperlichem Kontakt in festen Kleingruppen von nicht mehr als 30 Personen sein. Denn damit ist auch wieder das Doppelspiel im Tischtennis erlaubt. In diesem Fall ist jedoch sicherzustellen, dass der Familienname, der Vorname, die vollständige Anschrift und eine Telefonnummer jeder an der Sportausübung beteiligten Person sowie der Beginn und das Ende der Sportausübung dokumentiert werden, damit eine etwaige Infektionskette nachvollzogen werden kann (Dokumentationspflicht).

An dieser Stelle möchten wir zudem noch mal darauf hinweisen, dass neben der Verordnung des Landes Niedersachsen stets auch die Regelungen der jeweiligen Kommunen oder Städte vor Ort zu berücksichtigen sind.

Was muss ich als Verein aktuell beachten? Im Folgenden sind die in Niedersachsen mit Stand 6. Juli 2020 geltenden Regeln für Sportanlagen kompakt zusammengefasst. Alle Sportlerinnen und Sportler müssen auf Sportanlagen bitte unbedingt die folgenden Vorgaben und Empfehlungen einhalten:•ausreichend großer Abstand zwischen allen Personen (mind. zwei Meter), die nicht zum eigenen Hausstand gehören – mit Ausnahme von Training in Gruppen mit nicht mehr als 30 Personen•kontaktfreie Durchführung aller sportlichen Betätigungen – mit Ausnahme von Training in Gruppen mit nicht mehr als 30 Personen•konsequente Einhaltung von Hygiene- und Desinfektionsmaßnahmen•Steuerung des Zutritts zu den Sportanlagen / Vermeidung von Engpässen und Warteschlangen•Zuschauer sind zulässig (bis 50 Personen gilt lediglich der Abstand von 1,5 Metern, ab 50 bis 500 Personen müssen feste Sitzplätze eingenommen und die Kontaktdaten gespeichert werden)In der kommenden Woche plant das Land Niedersachsen die Herausgabe einer neu strukturierten Verordnung. Wir werden unsere Vereine darüber in einem Infobrief informieren, sobald die Auswirkungen auf den TT-Sport klar sind.Nähere Informationen finden Sie in unserem FAQ zur Wiederaufnahme des Spielbetriebs sowie auf der Homepage des Landes Niedersachsen. Für Rückfragen stehen Ihnen die Mitarbeiter*innen der TTVN-Geschäftsstelle gerne zur Verfügung (E-Mail: info@ttvn.de / Tel.: 0511-981940).

TTVN Newsletter (Information)vom 09.07.2020 

Sport-Corona


Abteilungen

04.07.2020 – Sport auch mit Kontakt in festen Kleingruppen ab Montag wieder möglich Quelle: Pressemitteilung Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport, 3. Juli 2020

Sport auch mit Kontakt in festen Kleingruppen ab Montag wieder möglich – bis zu 500 Zuschauer erlaubt

Pistorius: „Wenn Teilnehmende der Trainingsgruppe nachverfolgt werden können, können wir das verantworten“ Die Niedersächsische Verordnung zum Schutz vor Neuinfektionen mit dem Corona-Virus wird in den nächsten Tagen erneut geändert. Das Inkrafttreten der Verordnung ist für Montag, 6. Juli 2020, geplant. Die neue Verordnung sieht unter anderem weitere Lockerungen der Auflagen insbesondere für die Sportausübung vor. Der Niedersächsische Minister für Inneres und Sport, Boris Pistorius, sagt: „In den vergangenen Wochen haben wir Schritt für Schritt den Sportbetrieb wieder aufgenommen und die Beschränkungen gelockert. Nach der Öffnung der Sportanlagen im Freien folgte die Öffnung der Sporthallen – immer mit Abstand und viel Disziplin bei den notwendigen Hygienemaßnahmen. Die Sportlerinnen und Sportler haben sich vernünftig und entsprechend der jeweiligen Neuregelungen verhalten, so dass wir nun den nächsten und großen Schritt Richtung Normalität gehen können. Ich danke allen Sportlerinnen und Sportlern für ihren Teamgeist, ihre Geduld und ihre Rücksichtnahme.“Im Grundsatz gilt weiterhin die kontaktlose Sportausübung mit einem Abstand von zwei Metern. Die Hygienemaßnahmen und die Abstandsgebote insbesondere auch beim Zutritt zur Sportanlage gelten weiterhin. Abweichend davon soll zukünftig aber auch die Sportausübung in festen Kleingruppen von nicht mehr als 30 Personen zulässig sein. Pistorius: „Wenn die Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Trainingsgruppe klar benannt werden und nachverfolgt werden können, können wir die Sportausübung in diesem Rahmen auch mit Kontakt wieder zulassen. So wichtig und richtig das kontaktlose Training auch war: Fußball, Handball, Boxen, Beachvolleyball und viele andere Sportarten machen doch erst mit einem Zweikampfverhalten und einem „echten Gegenüber“ so richtig Spaß und Sinn. Auch die Wassersportler können sich freuen, dass in Gruppengröße wieder gerudert werden darf. Ich setze darauf, dass sich die Sportlerinnen und Sportler weiterhin genauso vernünftig und rücksichtsvoll verhalten wie bisher, um Neuinfektionen zu vermeiden.“ Darüber hinaus sind bei Sportveranstaltungen anstelle der bisherigen 250 Zuschauerinnen und Zuschauer ab Montag 500 erlaubt. Voraussetzung ist, dass der Mindestabstand von eineinhalb Metern zu anderen Zuschauern eingehalten wird, wenn es sich nicht um eine gemeinsame Gruppe von maximal zehn Personen handelt. Außerdem müssen die Gäste Sitzplätze einnehmen. Hintergrund: Die Sportausübung auf und in öffentlichen und privaten Sportanlagen ist zulässig, wenn 

1.         diese kontaktlos zwischen den beteiligten Personen erfolgt,2.         ein Abstand von mindestens zwei Metern jeder Person zu jeder anderen beteiligten Person, die nicht zum eigenen Hausstand gehört, jederzeit eingehalten wird,3.         Hygiene- und Desinfektionsmaßnahmen, insbesondere in Bezug auf gemeinsam genutzte Sportgeräte, durchgeführt werden,4.         beim Zutritt zur Sportanlage Warteschlangen vermieden werden.Künftig ist die Sportausübung auch zulässig, wenn sie in festen Kleingruppen von nicht mehr als 30 Personen erfolgt. In diesem Fall ist sicherzustellen, dass der Familienname, der Vorname, die vollständige Anschrift und eine Telefonnummer jeder an der Sportausübung beteiligten Person sowie der Beginn und das Ende der Sportausübung dokumentiert werden, damit eine etwaige Infektionskette nachvollzogen werden kann. Die Dokumentation ist für die Dauer von drei Wochen nach Ende der Sportausübung aufzubewahren und dem zuständigen Gesundheitsamt auf Verlangen vorzulegen. Spätestens einen Monat nach der Sportausübung sind die Daten der betreffenden Person zu löschen.Gleiches gilt auch für die Sportausübung im öffentlichen Raum. Zuschauerinnen und Zuschauer bei einer Sportausübung sind zugelassen, wenn jede Zuschauerin und jeder Zuschauer einen Abstand von mindestens eineinhalb Metern zu jeder anderen Person, die weder zum eigenen noch zu einem weiteren Hausstand noch zu einer gemeinsamen Gruppe von nicht mehr als zehn Personen gehört, einhält. Beträgt die Zahl der Zuschauerinnen und Zuschauer mehr als 50, gelten strengere Regeln wie Zuschauen im Sitzen und Dokumentation der Anwesenden.